1. Allgemeines und Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle an Selina Kiss Fotografie (im nachfolgenden Auftragnehmer) erteilten Aufträge und alle (auch zukünftigen) Geschäftsbeziehungen mit dem Fotografen. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden AGB ausdrücklich an.
1.3. Die Produktion von Bildern und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgt ausschließlich auf Grundlage nachstehender AGB, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen (in schriftlicher Form) vereinbart werden.
1.4. Bilder im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe desUrheberrechtsgesetztes zu.
2.2. Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an den Bildern nur für private Zwecke. Einekommerzielle Nutzung wird demnach ausgeschlossen. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Eine kommerzielle Nutzung bedarf ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Auftragnehmers.
2.3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten an den Auftragnehmer.
2.4. Der Besteller eines Bildes im Sinne vom §60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
2.5. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Auftragnehmer berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
2.6. Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlags, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2.7. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer kann verlangen als Urheber der Bilder genannt zur werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.
2.8. Die Negative verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3. Produktionsaufträge
3.1. Ein Auftrag gilt erst als verbindlich, wenn die Auftragserteilung des Auftraggebers mit einerAuftragsbestätigung in schriftlicher Form, z.B. per E-Mail, vom Auftragnehmer bestätigt wurde.
3.2. Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbartePauschale berechnet. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Reisekosten mit dem eigenen PKW kann der Auftragnehmer separat abrechnen.
3.3. Bei Aufträgen, die einen Wert von EUR 150,- überschreiten, ist eine Anzahlung durch den Auftraggeber in Höhe von mindestens 30% des Auftragswerts zu leisten.
3.4. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 20 (in Worten: zwanzig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Auftragnehmer bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3.5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Bilder Eigentum des Fotografen.
3.6. Hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Bilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
3.7. Eine Absage durch den Auftraggeber ist bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Anderenfalls werden 33% des Honorars berechnet. Eine Absage am Tag vor dem Termin oder am Tag des Termins wird mit 50% des Honorars berechnet.
3.8. Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Kunde als vertragsgemäß abnimmt.
3.9. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens 8 Tage nach Ablieferung der Bilder bei dem Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
4. Produktionshonorar und Nebenkosten
4.1. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht derAuftragnehmer nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.
4.2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmernicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Auftragnehmer auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
4.3. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. Reisekosten, Parkscheine).
4.4. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig.
5. Haftung & Schadenersatz
5.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfenvorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
5.2. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern erfolgt auf Gefahr und Rechnung desAuftraggebers.
5.3. Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung die Benennung des Auftragnehmers, so muss derAuftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % des vereinbarten Nutzungshonorars zahlen.
5.4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. DerAuftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
6. Rechtswirksamkeit und Gerichtsstand
6.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit derübrigen Bestimmungen nicht.
6.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der BundesrepublikDeutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.